Erdgas-Versorgungssicherheit hat oberste Priorität

„Unsere oberste Priorität muss die Erdgas-Versorgungssicherheit für Haushalte und Betriebe in Österreich sein. Um diese Versorgungssicherheit zu gewährleisten, benötigen wir nicht nur das Erdgas, sondern auch die dazugehörigen Erdgas-Speicher. Erfreulich ist, dass mit Anfang Juni die Speicher bereits mit 48,9 Prozent befüllt sind. Um aber unsere Erdgas-Speicher weiter zu befüllen, brauchen wir zusätzliche Maßnahmen, die wir im Gaswirtschaftsgesetz regeln“, erläuterte VP-Energiesprecherin Abg. Tanja Graf.

Tanja Graf: „30 Kilometer von Salzburg entfernt steht die Speicheranlage Haidach – diese Anlage ist am deutschen Marktgebiet angeschlossen. Nachdem diese Anlage leer ist, wollen wir die Möglichkeit schaffen, diesen Speicher für die Versorgung in Österreich zu nutzen. Dazu müssen wir im ersten Schritt den Speicher Haidach ans österreichische Netz anschließen und im zweiten Schritt befüllen. Daher wird Bundesministerin Gewessler ermächtigt, ein Ressortübereinkommen zu verhandeln, damit wir eine gemeinsame Nutzung von Speicheranlagen schaffen können.“ Mit dem „Use it or lose it“-Prinzip wird überdies ganz klar geregelt, dass ein ungenutzter Speicherplatz entzogen werden kann, wenn dieser nicht in einem Zeitraum selbst befüllt wird. „Dieser Schritt ist notwendig, damit wir nicht Gefahr laufen, leere Speicher zu haben und jenen die Möglichkeit zu geben, die bereit sind, die Speicher zu befüllen“, so Graf.

Ziel des ebenso auf der Tagesordnung stehenden Gasdiversifizierungsgesetzes sei es, den Ausstieg aus russischem Erdgas zu beschleunigen und neue Bezugsquellen zu erschließen. „Der Umstieg auf Erdgas aus anderen Herkunftsländern ist aktuell mit erhöhten Kosten verbunden. Um die Mehrkosten für die österreichische Wirtschaft abzufedern, soll im Wege von Förderungen ein Ausgleich für die entstandenen Mehrkosten geschaffen werden. Dazu haben wir uns auf drei Fördermaßnahmen konzentriert: Auf die Förderung von Kosten für die Lieferung von Erdgas aus nichtrussischen Quellen, auf die Förderung von Kosten für die Verwendung von Erdgas aus nichtrussischen Quellen und auf die Förderung von Kosten für die Umrüstung von Anlagen zur Erzeugung von Strom, Wärme oder Kälte“, so Graf.

„Fest steht, dass wir für die Jahre 2022 bis 2025 insgesamt 400 Millionen Euro bereitstellen werden, damit wir die Abhängigkeit vom russischen Erdgas reduzieren und Unternehmen bei der Umrüstung unterstützen. Unser Zugang war, ist und bleibt dabei: Anreize schaffen und keine Verbote. Ziel ist es, unsere Wirtschaft nicht weiter zu belasten, sondern zu entlasten“, führte Tanja Graf aus und bekräftigte in diesem Zusammenhang ihre Meinung, „dass die Energiewende über die Netze entschieden wird.“ Daher müsste der nächste Schritt eine Beschleunigung der UVP-Verfahren sein.

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