Korosec: Stadtregierung muss offenen Verfassungsbruch bei Wiener Mindestsicherung beenden

„Die Wiener Stadtregierung muss die Kritik der Volksanwaltschaft ernst nehmen und alle eindeutig dokumentierten Missstände in der Verwaltung beseitigen. Beginnen sollte die Stadtregierung hier gleich beim noch immer bestehenden offenen Verfassungsbruch zum Wiener Mindestsicherungsgesetz“, erklärt Seniorenbundpräsidentin LAbg. Ingrid Korosec zum eben veröffentlichten Wien-Bericht der Volksanwaltschaft für 2020. In diesem Bericht stellt die Volksanwaltschaft klar fest, dass „das Wiener Mindestsicherungsgesetz in jenen Bereichen, in denen es den grundsatzgesetzlichen Vorgaben immer noch nicht entspricht, seit 1. Jänner 2020 verfassungswidrig ist. Es ist in rechtsstaatlicher Hinsicht mehr als bedenklich, wenn in Teilen verfassungswidrige Gesetze in Geltung stehen“. Korosec: „Die Volksanwaltschaft hat hier sehr klare Worte gefunden. Die Wiener Stadtregierung agiert hier klar gegen den Rechtsstaat. Wir fordern Bürgermeister Ludwig und Stadtrat Hacker wiederholt auf, endlich Rechtssicherheit durch die Herstellung einer verfassungskonformen Rechtsgrundlage zu schaffen.“

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