Grünes Licht für Aufstockung der Wohn- und Heizkostenzuschüsse um 225 Mio. €

Zur Abfederung der ab 1. April geltenden 8,6-prozentigen Inflationsanpassung bei den Richtwertmieten sowie der generell stark gestiegenen Wohnkosten hat der Bundesrat die Ausweitung der Wohnkostenunterstützung befürwortet. So sollen die für 2023 von den Bundesländern ausbezahlten Wohn- und Heizkostenzuschüsse von Seiten des Bundes um 225 Mio. € aufgestockt werden. Zudem wird der sogenannte „Wohnschirm“, der vor Delogierungen schützen soll, für das Jahr 2024 um 25 Mio. € erweitert.

Die Ausweitung der Wohnkostenunterstützung soll helfen, die ab 1. April geltende 8,6-prozentige Inflationsanpassung bei den Richtwertmieten sowie der generell stark gestiegenen Wohnkosten abzufedern. So sollen die für 2023 von den Bundesländern ausbezahlten Wohn- und Heizkostenzuschüsse von Seiten des Bundes um 225 Mio. € aufgestockt werden. Zudem wird der sogenannte „Wohnschirm“, der vor Delogierungen schützen soll, für das Jahr 2024 um 25 Mio. € erweitert. Die Mittel sollen zu dem bereits Ende Jänner beschlossenen Zweckzuschuss in der Höhe von 450 Mio. € hinzukommen und im Juni an die Länder übermittelt werden. Die Zuschüsse müssen, wie bisher, von den Betroffenen im jeweiligen Bundesland beantragt werden. Das ärmste Viertel aller Haushalte werde dadurch mit durchschnittlich 225 € unterstützt. Mit der nun getroffenen Ausweitung will die Bundesregierung von den insgesamt 2 Mio. Mietwohnungen nicht nur die 400.000 Richtwertmietwohnungen sondern alle Wohnverhältnisse unterstützen.

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