Korosec: Rezeptausstellung per Telefon unbedingt nutzen!

Rezeptausstellung per Telefon und Abholung durch Dritte in der Apotheke helfen laut Seniorenbund-Präsidentin vor allem Älteren und Kranken, sich während der Coronavirus-Krise zu schützen.

Wien (OTS) – Seniorenbund-Präsidentin Ingrid Korosec begrüßt die Sofort-Maßnahmen, die die Österreichische Gesundheitskasse gesetzt hat, um während der Coronavirus-Krise den Zugang zu Medikamenten sowie die Kommunikation zwischen Ärztinnen und Ärzten sowie Patientinnen und Patienten zu erleichtern. „Diese Maßnahmen sind ein richtiger Schritt, um es älteren und gefährdeten Menschen zu erleichtern, zu ihrem eigenen Schutz zuhause zu bleiben. Vor allem die Möglichkeit, Medikamente per Telefon zu verschreiben oder von Dritten abholen zu lassen, ist wichtig, um den Kontakt mit anderen Menschen weitestgehend zu vermeiden und so die Ausbreitung des Coronavirus einzudämmen.“

Korosec rät allen Betroffenen, diese neuen Möglichkeiten in Anspruch zu nehmen. „Nutzen wir jede Möglichkeit, die wir haben, um Menschenansammlungen zu meiden und trotzdem versorgt zu bleiben. So können wir einander am besten helfen und uns und andere schützen. Machen Sie bitte alle in Ihrem Umfeld auf diese Maßnahme aufmerksam!“, appelliert sie abschließend.

Die Maßnahmen für die Dauer der Pandemie im Überblick:

  • Ärztinnen und Ärzte können Medikamente auch per Telefon schreiben, für die Abholung ist kein Papierrezept notwendig. Auch andere Personen können die Medikamente mit Namen und Sozialversicherungsnummer der Patientinnen und Patienten abholen.
  • Die Bewilligungspflicht für viele Medikamente entfällt.
  • In den meisten Fällen dürfen Apotheken Medikamente in Mengen für drei Monate ausgeben.
  • Krankentransporte sind bewilligungsfrei.
  • Heilbehelfe und Gehhilfen bis zu einem Gesamtausmaß von 1500 Euro sowie Röntgen und Schnittbilduntersuchungen sind bewilligungsfrei.
  • Arbeitsunfähigkeitsmeldungen sind telefonisch möglich.
  • Telemedizinische Behandlungen (Telefon, Skype, Videokonferenz), können, soweit notwendig, wie eine in der Ordination erbrachte Leistung angerechnet werden. Das gilt für Ärzte, Hebammen, Psychologen und Psychotherapeuten.

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