Pflegelehre ab Herbst 2023 wichtiger Teil der Pflegereform

„Es ist wichtig, auch jungen Menschen den Pflegeberuf nahe zu bringen. Bereits heuer im Herbst soll daher der Ausbildungsversuch für die Pflegelehre geschaffen werden. Die neue Ausbildungsform verbindet die Vorteile der Pflegeausbildung mit dem österreichischen Vorzeigemodell der Lehre. Es gibt kaum ein anderes Land, das derartige Maßnahmen für Fachkräfte in der Pflege beschlossen hat“, zeigt sich VP-Klubobmann und Sozialsprecher August Wöginger erfreut darüber, dass der Gesetzesentwurf für die Pflegelehre kürzlich in Begutachtung ging. Die Stellungnahmen zu den Änderungen im Berufsausbildungsgesetz und im Gesundheits- und Krankenpflegegesetz können bis zum 28. März eingebracht werden. Der Beschluss im Parlament ist bis zum Sommer geplant. Nach sechs Jahren ist eine externe Evaluierung vorgesehen.

Die Lehre wird drei bzw. vier Jahre dauern und mit einem Lehrabschluss als Pflegeassistenz oder Pflegefachassistenz enden. Er ermöglicht auch den Zugang zur Ausbildung zur diplomierten Ausbildung an einer Fachhochschule. Wöginger: „Durch die Pflegelehre öffnen wir den Beruf für junge Menschen, die den Beruf im praktischen Umfeld erlernen möchten. Für Tätigkeiten an Patienten und Patientinnen ist ein Mindestalter von 17 Jahren vorgesehen. Erst danach sollen Jugendliche Schritt für Schritt an pflegerische Tätigkeiten herangeführt werden.“

Mit dem Begutachtungsstart trifft man nun die gesetzlichen Vorkehrungen für jene Bundesländer, die mit dem Ausbildungsversuch starten wollen, damit die ersten Lehrlinge im Herbst 2023 ihre Ausbildung beginnen können. Pilotprojekte wird es ab Herbst voraussichtlich in Vorarlberg, Oberösterreich und Niederösterreich geben.

„Die Pflegelehre ist ein wichtiger Teil der Pflegereform, die bereits 2022 in Angriff genommen wurde und heuer fortgesetzt wird“, unterstreicht Wöginger. „Die Reform umfasst über 20 Maßnahmen mit einem Finanzvolumen von über einer Milliarde Euro für Pflegeberufe, Ausbildung sowie für Pflegebedürftige und pflegende Angehörige. Wir haben damit insgesamt ein gutes Paket geschnürt, mit dem wir unter anderem den bis 2030 benötigten Bedarf von mehr als 76.000 zusätzlichen Arbeitskräften im Pflegebereich abdecken“, ist der Sozialsprecher überzeugt.

Eine Vielzahl an weiteren Maßnahmen im Pflegebereich ist schon auf den Weg gebracht worden, hebt Wöginger unter anderem den Gehaltszuschlag für im Pflegebereich Beschäftigte und den Pflege-Ausbildungszuschuss in Höhe von 600 Euro hervor. Mit Anfang des Jahres ist zudem das Pflegestipendium umgesetzt worden. „Mit diesem unterstützen wir Personen, die an AMS-geförderten Ausbildungen in Pflege- und Sozialberufen teilnehmen – mit 1.400 Euro monatlich – zur Deckung ihrer Lebenshaltungskosten.“

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